GRUNDPFLEGE NACH SGB XI
- Ganzkörper- und Teilwaschungen
- Duschen und Baden
- Durchführung von Prophylaxen
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Lagerungen
- Mobilisation
- Hilfe beim Ausscheiden
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
BEHANDLUNGSPFLEGE NACH SGB V
Diese wird nach SGB V nur auf ärztliche Verordnung genehmigt. Träger der Leistungen sind somit die Krankenkassen, nicht die Pflegeversicherung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlungspflege, nachdem sie von einem Arzt verordnet wurden.
Behandlungspflege nach SGB V (ärztlich verordnete pflegerische Leistungen):
- Injektionen s.c. und i.m.
- Blutzuckermessungen
- Blutdruckmessungen
- Gewichtskontrollen
- Augentropfen
- Einreibungen
- Medikamentengabe und Überwachung
- Kompressionsstrümpfe
- Inhalation
- Pflege und Wechsel von Trachealkanülen
- Absaugen
- Verbandswechsel (auch Wundversorgung)
- PEG-Versorgung
- Wechsel von Blasenkathetern
- Stomaversorgung
- Dekubitusversorgung
- Infusionstherapie
HAUSWIRTSCHAFTLICHE VERSORGUNG
- Grund- und Teilreinigung der Wohnung
- Hilfe bei der Haushaltsführung (Wäschepflegen, Reinigung der Wohnung, Essenzubereitung)
- Einkäufe, Zustellung von Einkäufen, Besorgungen bei Apotheke, Arzt, Post…
Fragen Sie nach unseren individuellen Betreuungsleistungen und weitere Leistungen der Behandlungspflege.
Wir sind immer für Sie da.
BETREUUNG
Die richtige häusliche Betreuung erlaubt ihnen, ihre Gewohnheiten beizubehalten und unabhängig zu bleiben. Gleichzeitig wirkt sie sich positiv auf das emotionale Befinden aus.
- Stundenweise Betreuung (Arztbesuche, Behördengänge usw.)
- Häusliche Betreuung